Informationen des BMBWF

Durch die Schulrechtsnovelle BGBl. I Nr. 96/2022 steht die ILB – ein Angebot zur Förderung von Schüler/innen mit Lernrückständen- und/oder Lernschwächen – allen mindestens 3-jährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe (6. Klasse) mit Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung.

Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar ab der 10. Schulstufe einer zumindest dreijährigen mittleren oder höheren Schule.

  • Die ILB soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden.
  • Sie ist eine Option zur ganzheitlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
  • Sie ist zeitlich begrenzt sowie ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert. Besondere Berücksichtigung finden die individuellen Stärken und der Entwicklungsbedarf der Lernenden.
  • Die Lernbegleiterin/Der Lernbegleiter und die/der Lernende vereinbaren Lernziele und arbeiten gemeinsam an Lösungs- und Umsetzungsstrategien.
  • Durch die ILB sollen Lernerfolge bewusstgemacht und eine positive Weiterentwicklung im Prozess in Gang gesetzt werden.
  • Die ILB ist – im Gegensatz zum Förderunterricht – gegenstandsunabhängig.

Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/nost/ilb.html

Unser Angebot am BORG Guntramsdorf

Die individuelle Lernbegleitung findet außerhalb der Unterrichtszeit statt.

Was ist ILB?Was ist ILB nicht?
Individuelle, ganzheitliche Förderung von Schüler:innen mit LerndefizitenKein Förderunterricht, keine Nachhilfe
Freiwillig und zeitlich begrenztKeine schulpsychologische Beratung
Zentral sind Eigenverantwortung und der individuelle LernprozessKeine Bildungsberatung